Hamburg, 26.07.2011. Das Kaninchen von Bekannten hinkt, trotz mehrfacher Aufforderung bringt es keiner zum Tierarzt. Der Nachbar schlägt seinen Hund. Während des Spaziergangs sieht man abgemagerte Tiere auf ...einer Weide stehen. Wie soll man sich da verhalten?
„Menschen, die Tiere verwahrlosen lassen, sie schlagen, misshandeln oder sie trotz Erkrankung nicht tierärztlich behandeln lassen, verstoßen gegen das Deutsche Tierschutzgesetz“, sagt Dr. Martina Stephany von VIER PFOTEN. „Wird man Zeuge solchen Tierleids, sollte man sich umgehend an das zuständige Veterinäramt wenden und Anzeige bei der Polizei erstatten."
Telefonnummer und Adresse des Veterinäramtes können über die telefonische Auskunft, das Internet oder die Behörde ermittelt werden.