Volle Katzenzimmer, steigende Tierarztkosten und notwendige Sanierungen, die kaum noch finanzierbar sind: Der Tierschutzverein Wipperfürth e.V. sieht sich seit Jahren mit immer größeren Herausforderungen konfrontiert. Deshalb unterstützt der Verein die am 21.05.2026 eingereichte Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Trotz Versprechen im Koalitionsvertrag hatte die Regierung im Bundeshaushalt 2026 erneut keine Mittel für den praktischen Tierschutz vor Ort bereitgestellt. Auch das Tierheim Wipperfürth ist von den ausbleibenden Investitionshilfen betroffen. Der Deutsche Tierschutzbund sieht den Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz auch in einer finanziellen Verpflichtung und will dies nun erstmals gerichtlich klären lassen.
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes besteht bundesweit ein Investitionsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen.
Der Bund zieht sich bisher aus der finanziellen Verantwortung und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen. Dabei zeigt die sogenannte “Sportmilliarde” was möglich ist, wenn der politische Wille da ist: Städte und Gemeinden können beim Bund seit Kurzem Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten beantragen. „Das braucht es auch für den Tierschutz“, findet der Vorstand des Tierschutzverein Wipperfürth e.V.
„Viele wiegen sich in dem Glauben, der Staat würde die Tierheime finanzieren. Die Realität sieht anders aus“, sagt Nadine Hühnerbach, 1. Vorsitzende des Tierschutzverein Wipperfürth e.V. „Ein Großteil unserer Arbeit wird durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Ehrenamt getragen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen immer weiter. Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Trotzdem werden wir seit Jahren allein gelassen. Besonders belastend sei die Entwicklung der vergangenen Jahre: Immer mehr Tiere würden abgegeben oder aufgefunden, gleichzeitig blieben sie oft deutlich länger im Tierheim. Hinzu kämen steigende Kosten für Energie, Futter, Personal und tierärztliche Versorgung.
Auch mit Blick auf das Ordnungsrecht bleibt die Bundesregierung untätig: Wichtige Maßnahmen, um den karitativen Tierschutz zu entlasten, etwa eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen oder ein für Tierhalter verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung, fehlen bis heute.
Für das Team des Tierheims ist klar: Ohne langfristige Hilfe wird die Situation vieler Einrichtungen zunehmend kritisch. „Tierheime fangen gesellschaftliche Probleme auf aber wir stoßen an Grenzen“, sagt Nadine Hühnerbach. „Wenn politisch ständig mehr und mehr vom Tierschutz gefordert wird, müssen die Einrichtungen vor Ort auch entsprechend stattlich unterstützt werden.“